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| Nach langem Tauziehen zwischen Sozialversicherungs-Hauptverband und Österr.- Ärztekammer kam es vor kurzem zu einer Einigung über die Einführung der Chip- karte, die - spätestens bis Ende 2001 - den herkömmlichen Krankenkassenscheck (Kranken- oder Zahnbehandlungsschein") ersetzen soll. Die Chipkarte vereinfacht nicht nur die Verwaltungsarbeit, sondern bringt auch den Versicherten selbst mehr Komfort. |
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| Künftig
bleibt dem Versicherten der Krankenschein-"Bittgang" zum Arbeitgeber erspart.
Die Chipkarte, die - wie die Bankomatkarte - leicht in der Brieftasche unterzubringen ist,
eröffnet dem Patienten den kosten- losen Zugang zur Behandlung bei seinem Vertragsarzt
Was ist die Chipkarte ? Die Sozialversicherungs-Chipkarte ist ein Kleinstcomputer im Scheckkartenformat, der Daten speichern und verarbeiten kann. Sie ist mit einem Prozessor-Chip ausgestattet und ist - im Gegensatz zu einer einfachen Speicherkarte - in der Lage, auch komplizierte Rechenoperationen durchzuführen. Allerdings ist die Chip- karte selbst nicht Träger von spezifischen Daten, sondern ermöglicht dem Karteninhaber lediglich den Zugang zu Dienstleistungen und Daten. Auf der Karte sind also nur der Name, das Geburtsdatum, das Geschlecht des Karteninhabers und Verwaltungsdaten (Anspruchsdaten, allfällige Rezeptgebührenbefreiung und die Anzahl der zur Verfügung stehen- den Kranken- oder Zahnbehandlungsscheine") temporär gespeichert, nicht jedoch sensible personenbezogene Informationen. Die "elektronischen Krankenscheine" bestehen aus einer Tabelle, in der die innerhalb eines Quartals möglichen Scheine eingetragen werden. Bei der ersten Inanspruchnahme wird der entspre- chende Schein als "verbraucht" gekennzeichnet. Dadurch wird die Einhaltung der bisherigen Regeln über den Arztwechsel innerhalb des Quartals gewährleistet. |
Fälschungssicher Der Schlüssel zur Zugriffsberechtigung ist einzigartig und fälschungssicher. Er kann nicht dupliziert werden, es gibt also keinen Nachschlüssel. Entsprech- end der Sensibilität der jeweiligen Anwendungen sind verschiedene Sicherheitsstufen möglich:
Beim Arzt Ärzte erhalten ein Arztterminal mit zwei Leseschlitzen, Modem und Drucker sowie eine Ordinationskarte, mit der das Terminal in Betrieb genommen werden kann. Während der Ordinationszeit wird die Ordinationskarte in einen Leseschlitz belassen. Durch Einstecken der Patienten-Chipkarte in den anderen Leseschlitz wird das Zwei-Schlüsselsystem aktiviert: Erst in Kombination mit der Ordinationskarte sind die Patientendaten abrufbar. Als mittelfristig denkbar wurde die Option erörtert, dem Versicherten auf frei- williger Basis die Abspeicherung gewisser Gesundheitsdaten (z.B. Blutgruppe, Medikamentenunverträglichkeit) für den Notfall zu ermöglichen |
Beschädigung, Verlust Wurde die Chipkarte beschädigt, verloren oder vergessen, ist der Arzt berechtigt, vom Patienten ein Depot zu verlangen. Dieses Depot verfällt, wenn die Chipkarte nicht innerhalb von 14 Tagen nachgebracht wird. Dann kann eine Privatrechnung aus- gestellt werden, auf welche die Kasse keinen Rückersatz leisten darf. In einigen wenigen Ausnahmefällen kann sich der Arzt mit einem Offline- oder Online-Aviso (Vermerke an den Versicherungsträger) behelfen. Für beide Avisos gilt, daß sie aus- schließlich den versicherungs- rechtlichen Anspruch des Versicherten nachweisen. Und die Krankenscheingebühr ? In der derzeitigen Diskussion der politischen Entscheidungsträger, denen z.B. die VGKK nicht angehört, ist einerseits von einer Abschaffung der Krankenscheingebühr ab dem Moment die Rede, in dem die Chipkarte österreichweit flächen- deckend eingeführt ist (also voraus- sichtlich Ende 2001), andererseits wird eine Chipkartengebühr - ähnlich wie die Bankomatkarten- gebühr - ventiliert. Die VGKK sieht nach wie vor keinen Grund, von ihrem bisherigen Standpunkt abzurücken, wonach die derzeitige finanzielle Situation der VGKK weder eine Krankenschein- noch eine Chip-Kartengebühr erfordern würde.
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